KrankenhausEntscheid: Jetzt wird geklagt!

KrankenhausEntscheid: Jetzt wird geklagt!

Nachdem der Rat der Stadt im März erneut die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestritt, hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerentscheids zunächst versucht, in einem Eilverfahren vor Gericht die Zulassung zu erzwingen. Da Marienhospital und Vincent-Krankenhaus bereits geschlossen sind, sah das Gericht aber keine Veranlassung, dies in einem Eilverfahren zu behandeln.

Somit wurde jetzt Klage in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Die Gründe für die „Nicht-Zulässigkeit“ halten die Initiatoren des Bürgerbegehrens für politisch motiviert. Die schwarz-grüne Ratsmehrheit fürchtete wohl zurecht, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens von weiten Teilen der EssenerInnen – nicht nur im Norden der Stadt – geteilt wird. „Wir streiten weiter dafür, dass die Stadt Essen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung im Essener Norden übernimmt. Dieses wichtige Gut der Daseinsversorgung dem privaten Markt zu überlassen, gefährdet unsere Gesundheit“ äußert sich Mitinitiatorin Jutta Markowski (DKP), zum Entschluss der Initiative nun auch ins Hauptsacheverfahren zu gehen.

„Leider werden wir nun in einen langandauernden Rechtsstreit gezwungen. Bürgerbeteiligung nach Parteigefälligkeit, wie es CDU und Grüne mit ihrer Ablehnung dokumentieren, darf nicht das letzte Wort sein.“ führt Mitinitiator Hans Peter Leymann-Kurtz aus.

Die Initiative bittet zur Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten um Spenden:

Bürgerliste Nord/Kennwort
KrankenhausEntscheid,
IBAN DE 30 3606 0591 0001
1791 59, Sparda-Bank

Bei Rückfragen rufen Sie Herrn Leymann-Kurtz unter 0171-7849605 an.

Übrigens: Dieser Artikel erschien erstmals in der Zeitaufnahme, der Zeitung der DKP für den Essener Norden. Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Zeitaufnahme herunterladen: Bitte klicken!