Kommunalwahl: Neue Vorgaben zur Unterschriftensammlung

Kommunalwahl: Neue Vorgaben zur Unterschriftensammlung

Ein neuer Erlass des Landesinnenministeriums ändert die Vorschriften zur Sammlung der Unterstützungsunterschriften so, dass kleinere Erleichterungen vorgenommen werden. Dies führt unserer Meinung nach jedoch immer noch nicht zu einer Chancengleichheit beim Wahlantritt. Deshalb hält die DKP an ihrem Organstreitverfahren am Verfassungsgericht NRW fest, indem es darum geht, die Unterstützungsunterschriften ganz fallen zu lassen.

Die Neuerungen im Einzelnen:

1. Der Abgabetermin für die Unterschriften beim Wahlamt wurde um 11 Tage verlängert, nachdem die Verkürzung um genau diese 11 Tage erstmals mit der Kommunalwahl 2020 vorgenommen worden ist. Jetzt sind es also wieder 48 Tage vor dem Wahltermin. Letzter Abgabetag ist demnach der 27. Juli 2020, 18:00 Uhr.

2. Die unterschriebenen Formulare werden auch als eingescannte Dokumente anerkannt.

3. Die Zahl der einzureichenden Unterschriften wird auf 60 % der ursprünglichen Anzahl gesenkt. Vor allem diese Neuerung betrachten wir als Ansporn die Zahl zu schaffen und den bürgerlichen Parteien nicht allein das Feld zu überlassen.